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   VG Augsburg, 31.08.2012 - Au 7 K 12.362   

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https://dejure.org/2012,26407
VG Augsburg, 31.08.2012 - Au 7 K 12.362 (https://dejure.org/2012,26407)
VG Augsburg, Entscheidung vom 31.08.2012 - Au 7 K 12.362 (https://dejure.org/2012,26407)
VG Augsburg, Entscheidung vom 31. August 2012 - Au 7 K 12.362 (https://dejure.org/2012,26407)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erledigung des Verfahrens; Ausländischer Führerschein; Entfernung des Sperrvermerks; weitere Ermittlungen der Behörde wegen eines ordentlichen Wohnsitzes im Ausstellerstaat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 26.04.2012 - C-419/10

    Hofmann - Richtlinie 2006/126/EG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus VG Augsburg, 31.08.2012 - Au 7 K 12.362
    Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 26. April 2012 (Hofmann, C 419/10) verwehren es Art. 2 Abs. 1 und Art. 11 Abs. 4 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2006/126/EG einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins abzulehnen, der einer Person, die Inhaber einer ihr in seinem Hoheitsgebiet entzogenen früheren Fahrerlaubnis war, außerhalb einer ihr auferlegten Sperrfrist für die Neuerteilung dieser Fahrerlaubnis von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurde, sofern die Voraussetzung eines ordentlichen Wohnsitzes im Hoheitsgebiet des letztgenannten Mitgliedstaates eingehalten wurde.
  • VGH Bayern, 03.05.2012 - 11 CS 11.2795

    Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis nach dem 18. Januar 2009

    Auszug aus VG Augsburg, 31.08.2012 - Au 7 K 12.362
    Insoweit schließt sich das Gericht den Ausführungen in dem Beschluss des BayVGH (Beschluss vom 3. Mai 2012, 11 CS 11.2795) an.
  • VGH Bayern, 13.12.2011 - 11 B 11.2336

    Unzulässigkeit der Erweiterung des Berufungsbegehrens nach Ablauf der

    Auszug aus VG Augsburg, 31.08.2012 - Au 7 K 12.362
    Verwaltungsakte, durch die - wie hier - die Inlandsungültigkeit einer ausländischen Fahrerlaubnis festgestellt wird oder die in der Anbringung eines Sperrvermerks bestehen, unterfallen keiner der in Art. 15 Abs. 1 Satz 1 AGVwGO aufgeführten Ausnahmetatbestände; insbesondere handelt es sich nicht um "personenbezogene Prüfungsentscheidungen" im Sinne von Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 Nr. 6 AGVwGO, da aus solchem Anlass nicht über die Fahreignung oder die Fahrbefähigung des Betroffenen zu befinden ist (vgl. BayVGH vom 13.12.2011 - 11 B 11.2336 m.w.N. - zitiert nach juris -).
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